Leistungsbeschreibung
Diese Leistungsbeschreibung gilt für Verträge der WeTech UG (haftungsbeschränkt) („WeTech“) über die Software „Kalkant“ und „Standeo“. Sie ergänzt die AGB.
Stand: 9. Oktober 2026
Teil 1Allgemeines
1. Gegenstand und Aufbau
- (1)
Diese Leistungsbeschreibung beschreibt die Produkte „Kalkant“ und „Standeo“ und mögliche Leistungen von WeTech. Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot oder Einzelvertrag vereinbarten Produkte, Module, Funktionen und Leistungen. Die nachfolgenden Beschreibungen konkretisieren diesen Umfang und begründen keinen Anspruch auf nicht vereinbarte Zusatzleistungen. Ist ein Produkt oder Modul ohne nähere Einschränkung vereinbart, gehören die dafür beschriebenen Funktionen zum Leistungsumfang. Gesetzliche Pflichten und Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
- (2)
Die Leistungsbeschreibung ist nach § 2 Abs. 2 der AGB Vertragsbestandteil. Sie geht den Teilen B bis D der AGB vor. Das Angebot und, für Fragen des Datenschutzes, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gehen ihr vor.
- (3)
Die konkreten Mengen und Vereinbarungen stehen im Angebot, insbesondere:
- die vereinbarten Produkte und Module,
- die Betriebsform, also Cloud-Dienst oder On-Premise,
- die Zahl der Nutzer und der Zugänge zum Kundenportal,
- Speicherplatz und Nutzungskontingente,
- vereinbarte Dienstleistungen, etwa Einrichtung, ERP-Anbindung und Schulungen,
- Preise, Zahlungsplan, vereinbarte Anzahlungen und Laufzeit,
- bei Entwicklungs- und Integrationsprojekten das geschuldete Ergebnis, Abnahmekriterien, unterstützte Systemversionen und Mitwirkungspflichten.
- (4)
Die Produkte „Kalkant“ und „Standeo“ können einzeln oder gemeinsam vereinbart werden. Es gelten jeweils die Beschreibungen der konkret vereinbarten Produkte, Module, Funktionen und Betriebsform.
- (5)
Maßgeblich ist die Fassung dieser Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss. Ein Anspruch auf neue Funktionen oder laufende Weiterentwicklung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Für Änderungen der Leistungen gilt § 3 Abs. 2 der AGB.
- (6)
In dieser Leistungsbeschreibung bedeuten:
- „Kunde“: der Vertragspartner von WeTech,
- „Mitarbeitende“: die Personen, die der Kunde als Nutzer der Software einsetzt,
- „Kunden des Kunden“: die eigenen Kunden des Kunden, denen er Zugang zum Kundenportal gibt,
- „KI-Ergebnisse“: Inhalte, die mit KI-Funktionen erzeugt werden, wie in § 4 Abs. 1 der AGB festgelegt.
2. Dokumentation
WeTech stellt elektronische Nutzungshinweise in dem Umfang bereit, der zur vertragsgemäßen Nutzung der vereinbarten Funktionen erforderlich ist. Dazu gehören erforderliche Angaben zu unterstützten Dateiformaten, vereinbarten Automatisierungseinstellungen und Grenzen der KI-Funktionen nach § 4 Abs. 10 der AGB sowie bei On-Premise die erforderlichen Installations- und Betriebshinweise. Individuelle Handbücher, Verfahrensdokumentationen und Schulungsunterlagen sind nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet.
Teil 2Funktionen
1. Kalkant
- (1)
„Kalkant“ unterstützt den Kunden dabei, Anfragen seiner Kunden zu bearbeiten und Angebote vorzubereiten.
- (2)
Je nach vereinbartem Umfang unterstützt die Software folgende Funktionen:
- Übernahme der Unterlagen zu einer Anfrage, insbesondere Zeichnungen, Stücklisten und Arbeitspläne, in der Form, in der sie beim Kunden eingehen, soweit die Dateiformate unterstützt werden,
- Auswertung dieser Unterlagen mit KI-Funktionen,
- Unterstützung beim Aufbau von Baugruppen und Stücklisten,
- Vorbereitung der Kalkulation von Material und Fertigung,
- Zusammenstellung der Angebotspositionen und Erstellung des Angebots als Entwurf.
- (3)
Die Kalkulation beruht auf den Unterlagen der Anfrage und auf den Daten, die der Kunde in der Software hinterlegt oder über eine ERP-Anbindung bereitstellt. Für die Richtigkeit dieser Daten ist der Kunde verantwortlich.
- (4)
Die Software ist darauf ausgelegt, dass Mitarbeitende die vorbereiteten Ergebnisse prüfen, die Preise festlegen und das Angebot freigeben. Wählt der Kunde einen höheren Automatisierungsgrad nach Teil 2 Ziffer 4, entfallen diese Prüfschritte in dem dort beschriebenen Umfang.
- (5)
Wie gut die Software Unterlagen auswertet, hängt von deren Qualität ab. Handschriftliche, unscharfe, unvollständige oder uneinheitlich aufgebaute Unterlagen kann die Software nur eingeschränkt auswerten. Das ist kein Mangel.
2. Standeo und Kundenportal
- (1)
„Standeo“ stellt ein Kundenportal bereit. Darin sehen Kunden des Kunden den Stand ihrer Vorgänge von der Anfrage bis zum Versand.
- (2)
Der Stand wird in Stufen angezeigt, etwa „Anfrage eingegangen“, „Angebot bereitgestellt“, „Auftrag in Fertigung“ und „Versand erfolgt“. Die Stufen richten sich nach den Abläufen des Kunden und werden bei einer vereinbarten Einrichtung abgestimmt.
- (3)
Der Stand ergibt sich aus den Abläufen des Kunden in der Software oder, bei vereinbarter Anbindung, direkt aus seinem ERP-System nach Teil 3 Ziffer 5.
- (4)
Der Kunde gibt seinen Kunden Zugang zum Kundenportal. Jeder Kunde des Kunden sieht nur die Vorgänge, die ihm zugeordnet sind. Die Zahl der Zugänge kann im Angebot begrenzt sein.
- (5)
Für die Zugänge der Kunden des Kunden gilt beim Cloud-Dienst § 20 Abs. 3 der AGB und beim Betrieb On-Premise § 26 Abs. 2 der AGB. Kunden des Kunden werden nicht Vertragspartner von WeTech. WeTech leistet ihnen gegenüber keinen Support. Für ihre Information über die Verarbeitung ihrer Daten ist der Kunde nach § 13 Abs. 3 der AGB verantwortlich.
3. KI-Funktionen
- (1)
KI-Funktionen werten Zeichnungen, Stücklisten und Arbeitspläne aus, unterstützen beim Aufbau von Baugruppen und Stücklisten und bereiten Kalkulation und Angebot vor. Für alle KI-Funktionen gilt § 4 der AGB, insbesondere zur Prüfung von KI-Ergebnissen durch den Kunden.
- (2)
WeTech nutzt KI-Modelle von Anbietern aus der Europäischen Union und den USA. Derzeit greift WeTech über die Plattform OpenRouter auf diese Modelle zu. WeTech wählt die Modelle aus und kann sie nach § 4 Abs. 9 der AGB austauschen.
- (3)
Die Inhalte, die eine KI-Funktion verarbeiten soll, werden an das jeweilige KI-Modell übermittelt, um das KI-Ergebnis zu erzeugen. Diese Verarbeitung kann auch außerhalb der Europäischen Union stattfinden, insbesondere in den USA. Das gilt beim Cloud-Dienst trotz des Hostings in Deutschland und ebenso beim Betrieb On-Premise. Einzelheiten regeln die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und die Liste der Unterauftragsverarbeiter.
- (4)
Die Daten des Kunden werden nur zur Erzeugung der angeforderten KI-Ergebnisse und zur Durchführung des Vertrags verwendet und nicht zum Training von KI-Modellen. Einzelheiten regelt § 4 Abs. 8 der AGB.
- (5)
WeTech protokolliert Anfragen an KI-Modelle im erforderlichen Umfang zur Überwachung, Fehleranalyse, Kostenkontrolle, Abrechnung und Qualitätssicherung der KI-Funktionen. Personenbezogene Inhalte werden nur gespeichert, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist. Die Protokolle verarbeitet WeTech in einer selbst betriebenen Anwendung auf eigenen Servern in Deutschland. Eine zusätzliche Inhaltsprotokollierung bei OpenRouter ist nur unter den Bedingungen nach § 8 Abs. 6 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zulässig. Das gilt auch für Anfragen der On-Premise-Software, soweit sie über OpenRouter oder Systeme von WeTech laufen. Zwecke, Speicherdauer und Löschung richten sich nach § 8 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und § 14 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
4. Automatisierungsgrad
- (1)
Soweit entsprechende Einstellungen vereinbart sind, legt der Kunde damit fest, wie weit die KI-Funktionen selbstständig arbeiten (§ 4 Abs. 4 der AGB). Für welche vereinbarten Funktionen die Einstellungen verfügbar sind, beschreiben die Nutzungshinweise.
- (2)
Soweit vereinbart, stehen folgende Stufen zur Verfügung:
- „Vorschlag“: Die Software zeigt KI-Ergebnisse als Vorschlag an. Sie werden erst wirksam, wenn Mitarbeitende sie übernehmen. Vorher können Mitarbeitende sie ändern oder verwerfen.
- „Freigabe“: Die Software übernimmt KI-Ergebnisse in die Bearbeitung beim Kunden, etwa in Stücklisten, Kalkulationen und Angebotsentwürfe. Bevor KI-Ergebnisse an Dritte gehen, etwa als Angebot oder im Kundenportal, müssen Mitarbeitende sie freigeben.
- „Automatisch“: Die Software verwendet KI-Ergebnisse ohne vorherige Prüfung und gibt sie an Dritte weiter, etwa an Kunden des Kunden im Kundenportal.
- (3)
WeTech schuldet, dass die Software die gewählten Einstellungen einhält (§ 4 Abs. 3 der AGB).
- (4)
Bei der Bereitstellung richtet WeTech die Stufe „Vorschlag“ ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Danach ändert der Kunde die Einstellungen selbst. Er sorgt dafür, dass nur dazu befugte Personen sie ändern.
- (5)
Die Wahl der Stufe trifft allein der Kunde. Er bewertet ihre Eignung anhand seiner Abläufe, der dokumentierten Funktionsgrenzen, der Eingabedaten und der möglichen Fehlerfolgen und kontrolliert die Ergebnisse dem Risiko angemessen. Für die Kundenpflichten, die Berücksichtigung eines Mitverschuldens und die Haftung gilt § 4 der AGB.
- (6)
WeTech empfiehlt, eine höhere Stufe erst zu wählen, nachdem der Kunde die KI-Ergebnisse der betreffenden Funktion über einen angemessenen Zeitraum geprüft hat.
Teil 3Betrieb
1. Betrieb als Cloud-Dienst
- (1)
Beim Betrieb als Cloud-Dienst betreibt WeTech die Software nach Teil B der AGB. Der Kunde nutzt sie über das Internet im Browser. Eine Installation beim Kunden ist nicht erforderlich.
- (2)
Die Software und die Daten des Kunden liegen in Rechenzentren in Deutschland. Derzeit betreibt WeTech den Cloud-Dienst bei der Hetzner Online GmbH. Für die Verarbeitung durch KI-Modelle gilt Teil 2 Ziffer 3 Abs. 3.
- (3)
Der Kunde benötigt eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite und die aktuelle Version eines gängigen Browsers, etwa Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Apple Safari. Aktuell ist eine Version, die der Hersteller noch mit Sicherheitsaktualisierungen versorgt. JavaScript und die für die Anmeldung erforderlichen Cookies müssen zugelassen sein. Dasselbe gilt für Kunden des Kunden im Kundenportal.
- (4)
WeTech spielt neue Versionen zentral ein (§ 19 Abs. 4 der AGB). Für Wartungsarbeiten gilt § 21 Abs. 2 der AGB. Für Speicherplatz und Nutzungskontingente gilt § 19 Abs. 2 der AGB.
- (5)
Für den Export der Daten, den Anbieterwechsel und die Löschung nach Vertragsende gilt § 24 der AGB. Exportierbar sind abschließend die folgenden Daten, jeweils in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format oder, bei hochgeladenen Dateien, im Originalformat:
- Stammdaten, etwa Kunden, Artikel, Materialien, Arbeitsplätze und Stundensätze,
- Stücklisten, Baugruppen, Arbeitspläne, Kalkulationen und Angebote,
- Vorgänge und Statusverläufe im Kundenportal,
- hochgeladene Dateien, etwa Zeichnungen und Dokumente,
- die Nutzerkonten mit Namen, E-Mail-Adressen und Rollen.
- (6)
Vom Export ausgenommen sind:
- Quellcode, Programmlogik und interne Konfiguration der Software sowie der eingesetzten KI-Modelle; kundeneigene Einstellungen und gesetzlich exportierbare digitale Vermögenswerte bleiben exportierbar,
- Passwörter und andere Zugangsdaten,
- interne Protokoll- und Betriebsdaten von WeTech, soweit sie nicht zu den nach dem Data Act exportierbaren Daten des Kunden gehören,
- Geschäftsgeheimnisse und Rechte von WeTech und Dritten.
2. Datensicherung und Wiederherstellung im Cloud-Dienst
- (1)
WeTech sichert die Daten im Cloud-Dienst regelmäßig und dem Risiko der Verarbeitung angemessen nach § 19 Abs. 3 der AGB. Feste Sicherungsintervalle, Aufbewahrungszeiträume oder Wiederherstellungszeiten bedürfen einer Vereinbarung im Angebot oder in den technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die gesetzlichen Anforderungen an Datensicherheit und Wiederherstellbarkeit bleiben unberührt. Die Maßnahmen zur Sicherheit der Daten beschreibt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- (2)
Die Sicherungen dienen dazu, Daten nach einem Verlust oder einer Beschädigung wiederherzustellen. Sie sind kein Archiv. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfüllt der Kunde selbst, etwa über den Datenexport.
- (3)
Wiederhergestellt wird der Datenbestand des Kunden auf den Stand einer vorhandenen Sicherung. Änderungen nach dem Zeitpunkt dieser Sicherung gehen dabei verloren. Ob einzelne Daten getrennt wiederhergestellt werden können, stimmen die Parteien im Einzelfall ab.
- (4)
Beruht der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen im Verantwortungsbereich von WeTech, etwa auf einem Fehler der Software, des Betriebs oder eines von WeTech beauftragten Rechenzentrums, stellt WeTech die Daten kostenfrei wieder her. Das gilt auch, wenn die Software die gewählten Einstellungen zum Automatisierungsgrad nicht eingehalten hat. WeTech behandelt solche Fälle als Störung nach § 6 der AGB.
- (5)
In allen übrigen Fällen, soweit kein Fall von Teil 3 Ziffer 2 Abs. 4 vorliegt, kann der Kunde eine technisch mögliche Wiederherstellung gesondert beauftragen. Der Kunde vergütet WeTech dafür den Aufwand zu den Stundensätzen nach § 32 Abs. 1 der AGB. Das gilt insbesondere nach Bedienfehlern, nach Löschungen durch Mitarbeitende des Kunden und wenn fehlerhafte KI-Ergebnisse ohne vorherige Prüfung verwendet wurden, etwa in der Stufe „Automatisch“.
- (6)
Eine Wiederherstellung ist nur aus vorhandenen Sicherungen möglich. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sicherungshistorie oder auf die Wiederherstellung einzelner Datensätze. Die geschuldete Datensicherung und die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Der Kunde meldet einen Datenverlust unverzüglich.
3. Betrieb On-Premise
- (1)
Beim Betrieb On-Premise überlässt WeTech die Software nach Teil C der AGB zum Betrieb auf einem Server des Kunden. Der Lieferumfang umfasst:
- die Software im Objektcode,
- die elektronische Dokumentation zur Installation und zum Betrieb,
- neue Versionen im Rahmen der Pflege nach § 27 der AGB, die WeTech elektronisch bereitstellt.
- (2)
Installation, Einrichtung und Anbindung an Systeme des Kunden schuldet WeTech nur, wenn sie vereinbart sind. Dafür gilt Teil D der AGB.
- (3)
Der Kunde benötigt insbesondere:
- einen Server mit einem von WeTech unterstützten Betriebssystem und ausreichenden Ressourcen,
- eine Netzwerkverbindung zwischen dem Server und den Arbeitsplätzen der Mitarbeitenden,
- bei vereinbarter ERP-Anbindung eine Netzwerkverbindung zwischen dem Server und dem ERP-System,
- eine Internetverbindung für die Online-Dienste nach Teil 3 Ziffer 4.
- (4)
Die konkreten Systemvoraussetzungen, insbesondere unterstützte Betriebssysteme, Datenbanken, Hardware-Ressourcen und angebundene ERP-Versionen, teilt WeTech dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform mit oder legt sie im Angebot fest. Sie sind Teil dieser Leistungsbeschreibung. Für neue Versionen kann WeTech die Systemvoraussetzungen nach § 3 Abs. 2 der AGB anpassen, etwa wenn Hersteller ältere Betriebssysteme oder Datenbanken nicht mehr mit Sicherheitsaktualisierungen versorgen.
- (5)
Der Kunde betreibt die Betriebsumgebung in eigener Verantwortung (§ 25 Abs. 3 der AGB). Dazu gehören insbesondere Datensicherung und IT-Sicherheit. Eine Datensicherung durch WeTech findet beim Betrieb On-Premise nicht statt. Die Wiederherstellung von Daten gehört nicht zur Pflege und wird nach Teil D der AGB vergütet (§ 27 Abs. 3 der AGB).
- (6)
Soll das Kundenportal für Kunden des Kunden über das Internet erreichbar sein, stellt der Kunde diesen Zugang bereit und sichert ihn ab. Für die Zugänge gilt § 26 Abs. 2 der AGB.
4. Online-Dienste der On-Premise-Software
- (1)
Die KI-Modelle laufen auch beim Betrieb On-Premise nicht auf dem Server des Kunden. Die KI-Funktionen greifen über das Internet auf die KI-Modelle nach Teil 2 Ziffer 3 zu. Die Software übermittelt dafür die zu verarbeitenden Inhalte und erhält die KI-Ergebnisse zurück. Diese KI-Modelle sind die Online-Dienste im Sinne von § 25 Abs. 4 der AGB.
- (2)
Für die Online-Dienste gilt nach § 25 Abs. 4 der AGB Teil B der AGB entsprechend. Für die Verfügbarkeit gilt § 21 Abs. 1 der AGB. Für die Übermittlung der Inhalte gelten die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und die Liste der Unterauftragsverarbeiter.
- (3)
Der Kunde stellt die erforderliche Internetverbindung bereit und gibt die dafür nötigen Verbindungen in seinem Netzwerk frei. Die Verbindungsziele nennt die Dokumentation.
- (4)
Ohne Internetverbindung stehen die KI-Funktionen nicht zur Verfügung.
5. ERP-Anbindung
- (1)
Der Kunde kann die Software eigenständig nutzen oder mit seinem ERP-System verbinden, etwa mit SAP, 42ERP oder proALPHA.
- (2)
Die Anbindung ist eine Dienstleistung nach Teil D der AGB. WeTech klärt sie mit dem Kunden anhand seiner Abläufe. Das Angebot legt den Umfang fest, insbesondere welche Daten in welche Richtung übertragen werden und welche Systeme in welcher Version angebunden werden.
- (3)
Für die Voraussetzungen beim Kunden gilt § 31 Abs. 3 der AGB. Der Kunde stellt danach insbesondere bereit:
- die erforderlichen Schnittstellen und Berechtigungen im ERP-System einschließlich der dafür nötigen Lizenzen,
- eine Testumgebung oder Testdaten,
- die Mitwirkung des Herstellers oder Betreuers seines ERP-Systems im nötigen Umfang,
- einen Ansprechpartner, der die betroffenen Abläufe und Daten kennt,
- beim Cloud-Dienst eine abgesicherte Verbindung zwischen ERP-System und Cloud-Dienst nach Abstimmung mit WeTech.
- (4)
Die angebundenen ERP-Systeme und Versionen nach Teil 3 Ziffer 5 Abs. 2 gehören zu den Systemvoraussetzungen. Für Anpassungen der Anbindung an neue Versionen des ERP-Systems gelten § 19 Abs. 5 der AGB und § 27 Abs. 3 der AGB. Anpassungen an geänderte Abläufe des Kunden erbringt WeTech ebenfalls nach Teil D der AGB.
Teil 4Support und Abgrenzung
1. Support, Verfügbarkeit und Pflege
- (1)
Support über die geschuldete Mängelbeseitigung hinaus sowie feste Service-, Reaktions- und Lösungszeiten sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind. Im Übrigen gilt § 6 der AGB. Die Kontaktwege teilt WeTech dem Kunden bei der Bereitstellung mit.
- (2)
Für die Verfügbarkeit des Cloud-Dienstes und für Wartungsarbeiten gilt § 21 der AGB.
- (3)
Für eine vereinbarte Pflege der On-Premise-Software gilt § 27 der AGB. Die geschuldete Erhaltung der vereinbarten Beschaffenheit und Mängelbeseitigung bleibt unberührt.
- (4)
Diese Leistungsbeschreibung trifft dazu keine abweichenden Regelungen.
2. Nicht enthaltene Leistungen
- (1)
Soweit das Angebot nichts anderes vorsieht, sind insbesondere nicht enthalten:
- Installation, Einrichtung, Konfiguration, Datenübernahme, ERP-Anbindung, Schulungen, Beratung, individuelle Entwicklungen und Support über die geschuldete Mängelbeseitigung hinaus,
- Anpassungen an neue Versionen oder Änderungen von Systemen des Kunden oder Dritter, etwa des ERP-Systems,
- die inhaltliche Prüfung von KI-Ergebnissen,
- Hardware, Betriebssystem, Datenbank, Netzwerk, Internetverbindung und Endgeräte des Kunden sowie Lizenzen für Software Dritter,
- Datensicherung beim Betrieb On-Premise,
- die Wiederherstellung von Daten auf Wunsch des Kunden nach Teil 3 Ziffer 2 Abs. 5,
- die Archivierung zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten des Kunden,
- Support für Kunden des Kunden.
- (2)
Leistungen aus dieser Aufzählung, die nicht in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen, kann WeTech auf Wunsch gesondert nach Teil D der AGB erbringen.